Der Eurasische Luchs – Meister im Anpirschen

Nachdem der Eurasische Luchs im 19. Jahrhundert aufgrund von Abholzung und Bejagung fast ausgestorben war, wurde er bei uns wieder angesiedelt. In der Schweiz wird sein Bestand auf über 300 Tiere geschätzt, von denen etwa 100 Exemplare im Jura-Massiv leben.

Mit seinen dichten Wäldern und Felsgebieten bietet der Naturpark Chasseral diesem Raubtier, das für die Jagd auf Rehe und Gämsen ein weitläufiges Revier benötigt (bis zu 100 km² für ein Männchen), einen idealen Lebensraum.

Der Eurasische Luchs ist die grösste Raubkatze Europas und eine charakteristische Tierart der Schweizer Wälder. Jedes Individuum lässt sich anhand seines einzigartigen Fellmusters, das von Grau bis zu einem bräunlichen Rot reicht, eindeutig identifizieren. Aufgrund seiner Lebensweise – er ist ein lauernder Jäger, der schwer zu beobachten ist – bekommen ihn selbst Tierforscherinnen und -forscher nur selten zu Gesicht.

Anders als der Wolf, der seine Beute über weite Strecken bis zur Erschöpfung jagt, greift der Luchs aus der Nähe an. Sein Jagderfolg beruht auf dem Überraschungseffekt. Seine Ohrbüschel wirken wie Antennen und verbessern die Schallortung. So kann er, lange bevor er selbst gesehen wird, eine Gefahr oder eine mögliche Beute ausmachen. Der Luchs ernährt sich hauptsächlich von Rehen, er jagt aber auch Gämsen, Hasen und Füchse. Ein Luchs benötigt ein weitläufiges Jagdrevier, obwohl ihm ein grosses Beutetier pro Woche als Nahrung genügt. Er gilt als typische Waldtierart, jagt aber auch in offeneren Lebensräumen in Waldnähe. Die Jungtiere bleiben bis zum Alter von neun bis elf Monaten bei ihrer Mutter, machen sich dann auf die Suche nach einem eigenen Revier und leben anschliessend als Einzelgänger.

Geschützte Art

Der Luchs ist eine geschützte einheimische Art, die nicht bejagt werden darf (Jagdgesetz, JSG). Seit der Ratifizierung der Berner Konvention im Jahr 1981 beteiligt sich die Schweiz zudem an den internationalen Bemühungen zum Schutz des Luchses («geschützte Wildtierarten»). Sie fördert die Ausbreitung des Luchses in ihrem Staatsgebiet sowie im gesamten Alpenraum und im Jura, indem sie das Fangen von Tieren in Gebieten mit hoher Populationsdichte und deren Umsiedlung in noch nicht besiedelte Gebiete im In- und Ausland bewilligt. Das im Jahr 2006 veröffentlichte «Konzept Luchs Schweiz» des BAFU legt den Rahmen für den Schutz dieser Art sowie die Entschädigung für Schäden an Nutztieren fest. Die Hauptbedrohungen für den Luchs sind Wilderei, Verkehrsunfälle, Zerstückelung des Lebensraums und genetische Verarmung durch Inzucht.

Getrennte Populationen

Zwar wäre der Luchs Ende des 19. Jahrhunderts beinahe ausgestorben, doch seine Wiederansiedlung in den 1970er-Jahren war erfolgreich: 16 in den Karpaten gefangene Luchse wurden in den Alpen, zehn im Jurabogen freigelassen.  Aufgrund mangelnder genetischer Vielfalt ist diese Art jedoch erneut vom schleichenden Aussterben bedroht. Tatsächlich sind die für den Luchs geeigneten Lebensräume noch nicht ausreichend miteinander vernetzt, sodass der natürliche Austausch von Individuen zwischen den Untergruppen stark eingeschränkt ist. Die Expertinnen und Experten der Stiftung KORA, die mit der Überwachung von Grossraubtieren beauftragt ist, warnen vor Inzucht in der Population des Eurasischen Luchses im Jurabogen.  Um das langfristige Überleben dieser Art zu sichern, setzen Bund und Kantone Projekte um, die darauf abzielen, den Austausch mit der alpinen Population zu fördern. Dies insbesondere durch die Schaffung von Wildtierkorridoren, die das Schweizer Mittelland durchziehen.

Übergriffe des Luchses und Koexistenz

Im Vergleich zu Übergriffen des Wolfes sind im Juragebirge Übergriffe des Luchses auf Nutztiere nach wie vor selten und bleiben Einzelfälle. Gelegentlich greift die Raubkatze Kleinvieh wie Schafe und Ziegen an. Der Luchs ist ein Einzelgänger und erlegt in der Regel nur ein Tier pro Übergriff. Landesweit gibt es bei einer Population von etwa 300 Tieren 20 bis 50 Übergriffe dieser Art pro Jahr, im Juragebirge nur wenige Fälle. Die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe werden vom Kanton Bern und vom Bund entschädigt.

Quelle / weitere Informationen:

·        Stiftung KORA: https://www.kora.ch/de/arten/luchs/bestand

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